Vertieftes Europa

 

Aufbruch in die Euro-Union

 

 

Warum ohne vertiefte Integration weitere Krisen drohen. Elf deutsche Ökonomen, Politologen und Juristen – die Glienicker Gruppe – entwickeln Vorschläge für ein vertieftes Europa

 

Krise, welche Krise? Nimmt man die öffentliche Stimmung in Deutschland ernst, dann gibt es wenig Anlass, sich über Europa noch große Sorgen zu machen. Die dramatischen Wochen, als man täglich mit dem Schlimmsten rechnen musste, liegen lange zurück. Die Finanzmärkte haben sich beruhigt. Die Konstruktionsfehler der Währungsunion scheinen entschärft, Ratspräsident Herman van Rompuy kann vor der UN-Vollversammlung in New York unwidersprochen behaupten, die „existenzielle Be-drohung des Euro“ sei „vorbei“ – und er ist nicht der einzige.

 

Wir halten das für grundfalsch. Es gibt keinen Anlass, sich erleichtert zurückzulehnen. Im Gegenteil, der Quietismus, der große Teile der deutschen Öffentlichkeit in Bezug auf die Eurokrise ergriffen hat, ist nicht nur grundlos: Er ist gefährlich. Keiner der Krisenstränge, aus denen sich die Eurokrise zusammensetzt, ist auch nur annähernd gelöst – weder die Banken-, noch die Staatsschulden- noch die Wettbewerbsfähigkeitskrise. Das Staatsverschuldungsproblem eskaliert weiter. Die mit faulen Krediten vollgesogenen Banken lähmen die Privatwirtschaft. In den Krisenländern wird eine ganze Generation ihrer Lebenschancen beraubt. Das politische Spektrum der Krisenländer radikalisiert sich. Die Bereitschaft, in der Eurozone gemeinsame Lösungen zu finden, sinkt rapide.

 

Wir – elf deutsche Ökonomen, Juristen und Politologen – wollen uns mit der Aussicht, weiter auf Zeit zu spielen und mit immer größerem Einsatz darauf zu wetten, dass die Krise irgendwann schon vorübergeht, nicht abfinden. Der Patient ist krank, und um ihn zu heilen, reicht es nicht aus, sein Fieber zu senken und ansonsten auf seine Selbstheilungskräfte zu vertrauen. Wir haben es mit strukturellen Problemen zu tun, und die verlangen nach strukturellen Lösungen. Auch wenn dies im Moment nicht populär ist: Wir sind überzeugt, dass die Währungsunion weitere Integrationsschritte, insbesondere eine handlungsfähige europäische Wirtschaftsregierung braucht. Wie diese aussehen könnten, wollen wir im Folgenden skizzieren.

 

Wir sprechen dabei als Deutsche, aber auch als Unionsbürger, die mit den Unionsbürgern anderer Länder in einem Gemeinwesen verbunden sind. Das ist kein Widerspruch: Es liegt im wohlverstandenen deutschen Eigeninteresse, selbst die politische Initiative zu ergreifen, statt aus Angst vor der Transferunion den Kopf in den Sand zu stecken und jeden konstruktiven Vorschlag als Versuch abzutun, uns das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 

Heute wissen wir: Das Prinzip der Eigenverantwortung, das Prinzip des No-Bailout war richtig. Aber es scheitert dort, wo seine Durchsetzung einen Kollateralschaden verursacht, der so groß ist, dass von vornherein weder Schuldner noch Gläubiger an die Ernsthaftigkeit der Eigenverantwortungsverpflichtung glauben. Die Architektur der Euro-Zone kann erst dann stabil sein, wenn sie solche Kollateralschäden vermeidet, und das bedeutet mehr Integration, wie wir in den folgenden vier Handlungsfeldern zeigen.

 

 

Eigenverantwortliche Schuldner brauchen eigenverantwortliche Gläubiger

 

Der Vertrag von Maastricht ging davon aus, dass das Problem unverantwortlicher Schuldenlasten gelöst ist, wenn nur alle Staaten die Verschuldungsregeln einhalten. Tatsächlich haben sich nicht alle daran gehalten, wie das Beispiel Griechenland zeigt. Deshalb war es richtig, die Verschuldungsregeln mit dem Fiskalpakt samt Europäischem Semester zu härten. Das so entstandene Regelgeflecht muss allerdings durch ein schlankeres und demokratischeres Verfahren auf einer soliden rechtlichen Basis ersetzt werden.

 

Richtig ist aber auch, dass die Krise etwa in Spanien oder Irland selbst durch den Fiskalpakt nicht verhindert worden wäre. Die fiskalischen Risiken, die sich dort aufgebaut haben, sind nicht allein durch den Bruch von Staatsverschuldungsregeln entstanden, sondern letztlich durch eine mangelhafte Regulierung des Finanzsektors innerhalb eines heterogenen Währungsraums, der starke regionale Ungleichgewichte hervorgebracht hat.

 

Die Krise hat gezeigt: Eine No-Bailout-Klausel lässt sich nur durchhalten, wenn den Schuldnern im Krisenfall privatwirtschaftliche Gläubiger gegenüberstehen, die Verluste absorbieren können. Dies ist derzeit systematisch nicht der Fall. Das fragile Finanz- und Bankensystem mit seinen systemrelevanten Akteuren kann im Krisenfall den europäischen Steuerzahler erpressen.

 

Deshalb benötigt die Eurozone eine robuste Bankenunion. Die gemeinsame Bankenaufsicht muss eine solide Kapitalausstattung des Bankensektors sicherstellen. Die gemeinsame Bankenrestrukturierung und –abwicklung muss die privatwirtschaftliche Gläubigerkette durchsetzen: Erleiden Banken große Verluste, müssen als erstes die Aktionäre, dann die nachrangigen Anleihegläubiger, dann die vorrangigen Gläubiger und zuletzt der von den Banken selbst finanzierte Bankenfonds einspringen. Erst wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, kann auf den europäischen Steuerzahler zurückgegriffen werden.

 

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass mit einer staatlichen Bankenrettung in der Währungsunion Umverteilungseffekte zwischen Ländern verbunden sind. Daher müssen Banken in der Eurozo-ne strenger und nicht lascher reguliert werden als in Nationalstaaten mit eigener Währung.

 

Im Prinzip hat der Europäische Rat all dies bereits im Sommer 2012 erkannt. Aber wir sehen kommen, dass die Umsetzung spätestens im Frühjahr 2014 gegen die Wand fahren wird. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die europäische Bankenaufsicht die Bilanzen der Banken überprüft haben. Ab Mai sollen dann endlich glaubwürdige Stresstests durchführt werden. Aber wie soll dies ernsthaft funktionieren, wenn bis dahin die Fragen der Bankenabwicklung noch gar nicht gelöst sind? Wir dürfen die neue Bankenaufsicht nicht vor die Wahl stellen, entweder die Probleme in den Bankbilanzen weiter unter dem Teppich zu halten oder die Banken in die unkontrollierte Insolvenz zu treiben. Dieses Szenario zeigt, wie sehr die Zeit drängt. Keinesfalls kann die politische Lösung der strukturellen Probleme der Eurozone unter Hinweis auf die Europawahl 2014 auf die lange Bank geschoben werden.

 

 

Eigenverantwortung und Solidarität gehen Hand in Hand

 

Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten heißt auch Eigenverantwortung ihrer Bürger. Dass diese die Krisenlasten im Wesentlichen schultern und dabei auch schmerzhafte Reformen anpacken müssen, ist daher unvermeidlich. Aber die Grenze dieser Eigenverantwortung ist dort erreicht, wo elementare Lebenschancen bedroht sind. Hier muss die Solidarität in der Union und speziell zwischen den Unionsbürgern greifen. Wenn in Griechenland, Portugal oder Spanien eine ganze Generation ihrer Chancen beraubt wird, ein produktives Leben zu führen, dann ist das nicht nur ein griechisches, portugiesisches oder spanisches Problem, sondern eines, das uns alle als Unionsbürger betrifft.

 

Die Währungsunion wird ohne kontrollierte Transferelemente nicht dauerhaft stabil sein können. So muss der Notfallmechanismus ESM zu einem Europäischen Währungsfonds ausgebaut werden, der sich selbst verstärkenden Liquiditätskrisen glaubhaft entgegentreten kann. Damit wird verhindert, dass ein Staat abrupt den Zugang zum Kapitalmarkt verliert.

 

In Ländern, die vom Staatsbankrott unmittelbar bedroht sind und daher unter den Rettungsschirm schlüpfen, darf es aber nicht dazu kommen, dass die elementaren Lebenschancen ihrer Bewohner den Sparzwängen geopfert werden. Es kann zur Wahrung der Lebenschancen auch erforderlich werden, die Reformprogramme zeitlich zu strecken.

 

Eine Situation, in der ein Euro-Land in einen akuten Zahlungsnotstand gerät und gezwungen wird, seiner Bevölkerung drakonische Sparmaßnahmen zuzumuten, muss die Ausnahme bleiben. Damit es möglichst gar nicht erst so weit kommt, benötigen wir zwischen den Euroländern einen Versicherungsmechanismus, der die fiskalischen Konsequenzen eines dramatischen Konjunktureinbruchs für die Bevölkerung abfedert.

 

Die Eurozone sollte somit eine Versicherung gegen Konjunkturschocks aufbauen, zum Beispiel als gemeinsame Arbeitslosenversicherung in der Eurozone, die die nationalen Systeme ergänzt. Hiermit würden zwei Dinge erreicht. Zum einem würde man einen Mechanismus schaffen, der starken Rezessionen mit automatischen europäischen Stabilisatoren entgegenwirkt. Zum anderen würde eine Arbeitslosenversicherung auch Europa ein konkretes Gesicht bei den Unionsbürgern geben. Teilnehmen könnten diejenigen Länder, deren Arbeitsmärkte so organisiert sind, dass sie das geordnete Funktionieren der Währungsunion unterstützen. Man würde somit die Einführung einer gemeinsamen Versicherung dafür nutzen, lange verschleppte Reformen in den Arbeitsmärkten anzugehen. So ließe sich die Integration des europäischen Arbeitsmarktes vorantreiben und der makroökonomischen Zusammenhalt der Eurozone stärken.

 

Die Massenarbeitslosigkeit in den Krisenstaaten erfordert ebenfalls Maßnahmen: Erstens muss die Mobilität im europäischen Arbeitsmarkt gezielt für Bewohner der Krisenländer verbessert werden. Mit Sprachkursen und anderen Ausbildungsmaßnahmen müssen diejenigen, die aufgrund der Krise ihre Lebensgrundlage verloren haben, in die Lage versetzt werden, in anderen Euroländern wieder Arbeit zu finden. Es kann nicht sein, dass Deutschland über Fachkräftemangel klagt, während in Spanien massenhaft Fachkräfte auf der Straße stehen. Zweitens muss dafür gesorgt sein, dass die Kredit-märkte in den Krisenländern funktionieren. Das heißt nicht, dass die Kreditbedingungen europaweit einheitlich sein sollten. Aber viel versprechende Investitionen müssen finanzierbar sein. Deshalb spielt die Bankenunion für die wirtschaftliche Erholung eine zentrale Rolle. Wir müssen aus den Fehlern Japans lernen.

 

Im Übrigen können auch Länder wie Deutschland direkt einen wichtigen Beitrag leisten. Wir wären in der aktuellen Niedrigzinsphase gut beraten, in unsere Infrastrukturen zu investieren und damit gleichzeitig Nachfrage in der Eurozone und Arbeitsplätze für Bürger der Krisenstaaten zu schaffen.

 

 

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Krise

 

In einer Union müssen die Mitgliedsstaaten wechselseitig darauf vertrauen können, dass ihre Regierungen legitim gewählt, ihre Gesetze legitim zustande gekommen und ihre Bürger frei und gleich vor dem Gesetz sind. Wer der Union beitreten will, muss es sich daher gefallen lassen, mit großem Auf-wand auf seine demokratischen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Verfassungsstandards über-prüft zu werden. Mit dem Beitritt geht ein Staat die Verpflichtung ein, diese Standards auch weiterhin einzuhalten (Art. 2 EUV). Ist er aber einmal beigetreten, fehlen heute – siehe Ungarn – der EU effektive und glaubwürdige Instrumente, diese Verpflichtung durchzusetzen.

 

Das kann insbesondere zum Problem werden, wenn Mitgliedsstaaten in eine schwere Wirtschaftskrise geraten. Die Erfahrung zeigt, dass solche Krisen Gesellschaften radikalisieren und die demokratische Verfasstheit eines Staates bedrohen können. In einer Währungsunion ist aufgrund der Krisenkonstellationen, die entstehen können, eine um so größere demokratische und rechtsstaatliche Robustheit unabdingbar.

 

Es kann nicht sein, dass die Union Staaten, die gegen das Beihilferecht verstoßen, wirksamer zur Ordnung rufen kann als solche, die die Demokratie oder rechtsstaatliche Regeln abschaffen. Sie muss mit einem Sanktionsmechanismus ausgestattet werden, der sicherstellt, dass die Mitgliedsstaaten sich untereinander vertrauen können und die Unionsbürger verfassungsstaatlichen Zerfallstendenzen nicht schutzlos ausgeliefert sind.

 

Generell ist die Union als Rechtsgemeinschaft vital davon abhängig, dass in den Mitgliedsstaaten die Effektivität des Rechts gewahrt bleibt. Wenn Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz derart dysfunktional werden, dass kein Mensch mehr vom Recht Gebrauch macht, bedroht das die Union in ihren Grundlagen. Die Missstände in einigen Krisenländern zeigen, dass diese Befürchtungen durchaus praktisch relevant werden können (wobei auch Deutschland sich bei der Umsetzung von EU-Richtlinien nicht immer mustergültig verhält). Die Förderung einer effektiven Rechtsstaatlichkeit, die zugleich die Autorität des europäischen Rechts gewährleistet, sollte daher eine deutlich höhere Priorität genießen als etwa die der Landwirtschaft.

 

 

Was die Union zusammenhält

 

Politische Unionen sind dazu da, gemeinsam öffentliche Güter bereit zu stellen, die jeder für sich genommen nicht bereit stellen könnte. Ursprünglicher Antrieb für die europäische Integration war die Sicherung des Friedens. Der wirksame Schutz der Außengrenzen und der humanitäre Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden im Schengenraum, der Binnenmarkt und der Schutz unserer Umwelt sind weitere öffentliche Güter, zu deren gemeinsamer Bereitstellung wir uns bereits jetzt verpflichtet haben. Die Bereitstellung einer stabilen gemeinsamen Währung ist konstitutiv für die Eurozone.

 

Die Grenze der Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten im Krisenfall ist dort erreicht, wo die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter in Gefahr gerät. Wenn ein Mitgliedsstaat in eine Situation gerät, in der er die Flughafensicherheit nicht mehr gewährleisten kann, dann leidet der europäische Luftverkehr als Ganzes. Wenn in einem Mitgliedsstaat im Umgang mit Asylsuchenden menschenunwürdige Zustände herrschen, bricht unser europäisches Asylsystem zusammen. Wenn Krisenländer beginnen, ihre Märkte zum Schutz heimischer Hersteller abzuschotten, sind der Binnenmarkt und die ge-meinsame Handelspolitik bedroht. Wenn die Wirtschaftskrise in einem Mitgliedsstaat einen Punkt erreicht, an dem die Finanzmärkte auf dessen Austritt aus der Währungsunion spekulieren, dann kann dies die gemeinsame Währung sprengen.

 

Nur wenn die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter unabhängig von der Staatspleite eines Mitgliedslands funktioniert, wird die No-Bailout-Klausel durchsetzbar sein. Das muss nicht heißen, dass man die Bereitstellung komplett zentralisiert. Es kann genügen, der Union zu ermöglichen, im Krisenfall unterstützend einzuspringen. Die Union muss nicht selbst anfangen, flächendeckend menschen-würdige Unterkünfte für Asylbewerber zu bauen. Aber sie muss Staaten, die das nicht schaffen, zumindest finanziell dazu in die Lage versetzen können.

 

 

Keine minimale, sondern eine optimale Union

 

Diese vier Punkte – eigenverantwortliche Gläubiger, Schutz der Lebenschancen, Schutz der demokratischen Rechtsstaatlichkeit, Bewahrung der öffentlichen Güter – sind das Minimum dessen, was erforderlich ist, um den Euro am Leben zu erhalten. Um das volle Potenzial der Union zu entwickeln und sie damit dauerhaft stabil zu machen, muss aber mehr geschehen.

 

So ist es längst überfällig, neben der gemeinsamen Währung auch die gemeinsame Außen- und Si-cherheitspolitik zu verwirklichen. In einer multipolaren Welt, in der China, Russland und andere ihre Einflusssphären ausweiten und die globale Vormacht unseres Verbündeten USA abnimmt, sollte Europa seine gemeinsamen Interessen wirksam vertreten können.

 

In der Außenpolitik müsste es beispielsweise möglich sein, eine gemeinsame Strategie zur Ordnung des globalen Handels- und Finanzrechts und zur Nutzung globaler Gemeingüter wie Tiefsee oder Weltraum zu verfolgen. Dass die Länder der Euro-Zone mit ihrer gemeinsamen Währung auch einen gemeinsamen Sitz bei IWF und Weltbank beanspruchen sollten, ist eigentlich selbstverständlich. Wenn es eine effektive gemeinsame Außenpolitik und zentralisierte Entscheidungsstrukturen für die Sicherheitspolitik gäbe, wäre auch ein gemeinsamer Sitz im UN-Sicherheitsrat erreichbar.

 

Das sicherheitspolitische Hauptaugemerk muss sich aber in den kommenden Jahren auf die notwen-digen und mittelfristig erreichbaren Ziele richten. Schon heute sollte die Europäische Verteidigungsagentur die Beschaffung militärischer Hard- und Software wirksamer bündeln und so den sicherheits-politischen Klammergriff der nationalen Rüstungsindustrien aufbrechen. Mittelfristig sollte die Schaffung einer gemeinsamen Marine und Luftwaffe angestrebt werden. In diesen Teilstreitkräften wären die Kostenvorteile des gemeinsamen Vorgehens besonders groß. Dies würde allerdings effektive gemeinsame Einsatzentscheidungen zwingend voraussetzen.

 

Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts liegen nicht nur in der klassischen Sicherheits- und Au-ßenpolitik. So hat die NSA-Affäre gezeigt, dass die Unionsbürger sich von ihren Staaten keinen Schutz ihrer Privatsphäre erhoffen können. Nötig wäre ein Binnenmarkt für Datensicherheit, der strenge Datenschutz- und Verschlüsselungsstandards im Internet definiert und im Rahmen von Ab-kommen mit Drittstaaten durchzusetzen bereit ist, statt sie durch Geheimdienst-Kooperationsabkommen auszuhebeln.

 

Im Idealfall sollten diese öffentlichen Güter für die Europäische Union als ganzes entwickelt werden, insbesondere unter Einbeziehung Großbritanniens. Soweit sich das aber als unmöglich herausstellt, sollte sich die Eurozone als strategische Option ein Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten auch in diesen Bereichen offen halten.

 

 

Ein Euro-Vertrag für die Euro-Union

 

Um dieses politische Programm zu verwirklichen, bedarf die Eurozone einer neuen, eigenen Vertragsgrundlage. Statt punktueller Reparaturen im Sinne eines „Maastricht-Vertrags 1.1“ brauchen wir einen Qualitätssprung in der Integration der Eurozone – einen Euro-Vertrag. Mit einem solchen Vertrag würden die in der Krise gemachten kollektiven Einsichten und Erfahrungen dauerhaft gespeichert. Mit dem Euro-Vertrag ginge es endlich wieder darum, was europapolitisch gewollt und erforderlich ist, und nicht darum, was verfassungsrechtlich an tatsächlichen oder scheinbaren Einwänden gesehen wird. Die Änderungen des Grundgesetzes, die im Kontext einer weiteren Integration möglicherweise erforderlich sind, würden aus Anlass des Euro-Vertrages endlich konkret erörtert.

 

Der Gedanke eines Europas unterschiedlicher Geschwindigkeiten ist nicht neu. Schon vor fast 20 Jahren haben Wolfgang Schäuble und Karl Lamers ganz ähnliche Ideen propagiert. Die Eurokrise hat indessen gezeigt, dass eine solche Vertiefung notwendig den gesamten Kreis der Euroländer umfassen muss.

 

Dieser Vertrag darf Europa nicht spalten, sondern muss es voranbringen. Er muss die Belange aller Mitgliedstaaten beachten, auch die der kleineren. Er steht perspektivisch allen offen, die zu dieser vertieften Integration bereit sind. Der Erfolg muss ihr Recht geben und überzeugend genug ausfallen, dass zukünftig auch ein Land wie Großbritannien die Teilnahme an einer solchen Euro-Union für sich als attraktiv erkennen kann.

 

 

Wirtschaftsregierung und Euro-Parlament

 

Bisher haben bei der Bewältigung der Eurokrise die nationalen Regierungschefs den Ton angegeben. Aber dieser Intergouvernmentalismus ist den Aufgaben, die es in einer Währungsunion zu bewältigen gibt, schlicht nicht gewachsen. Diese institutionelle Überforderung ist wesentlich dafür verantwortlich, dass die EZB nolens volens eine derart zentrale Rolle zur Sicherung der gemeinsamen Währung übernommen hat.

 

Wir benötigen endlich eine handlungsfähige europäische Exekutive, die politisch agieren kann: Reformpakete mit Krisenländern verhandeln, über Bankenschließungen entscheiden und die Bereitstellung öffentlicher Güter sicherstellen. Deshalb braucht die Euro-Union eine handlungsfähige Wirtschaftsregierung.

 

Diese Wirtschaftsregierung muss über abgestufte Durchgriffsrechte in die nationale Budgetautonomie verfügen. Solange die Mitgliedstaaten ihre Pflichten einhalten, kann es sich dabei nur um unverbindliche Empfehlungen handeln. Wenn ein Mitgliedstaat aber die Stabilitätskriterien verletzt, muss die Wirtschaftsregierung ihm verbindliche Vorgaben machen können, wie viel er einzusparen hat – an welcher Stelle, bleibt ihm überlassen.

 

Die europäische Wirtschaftsregierung braucht aber nicht nur Durchgriffsrechte, sondern auch ein Budget. Daraus fördert sie öffentliche Güter und speist einen Wachstumsfonds, um die Reformprozesse in den Eurostaaten zu begleiten. Prinzipiell könnte man dieses Budget über Steuern zu finanzieren. Es gibt aber begründete Vorbehalte dagegen, der Wirtschaftsregierung zu erlauben, umfänglich auf die mitgliedstaatliche Steuerbasis zuzugreifen. Deshalb bietet es sich an, das Euro-Budget über einen Mitgliedsbeitrag zu finanzieren, etwa in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

 

Die Euro-Regierung muss durch ein Euro-Parlament gewählt und kontrolliert werden. Es liegt nahe, dieses mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus den Euro-Staaten zu besetzen, da es um die Bereitstellung der öffentlichen Güter in der Eurozone geht. Es gibt in unserer Gruppe aber auch Stimmen, die eine Besetzung durch Abgeordnete der nationalen Parlamente präferieren, um deren Anspruch, die Kontrolle über die Staatsausgaben in der Hand zu behalten, entgegenzukommen.

 

Unabhängig davon, für welches Modell man sich entscheidet, sollten Länder wie Polen, soweit sie in absehbarer Zeit planen, den Euro einzuführen, von Anfang an in die Verhandlungen zum Euro-Vertrag und die Institutionen der Euro-Union eingebunden werden. So könnten entweder polnische Europa-Abgeordnete bzw. Abgeordnete des polnischen Sejm bis zum Beitritt Polens zur Währungsunion im Euro-Parlament mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht vertreten sein.

 

Niemand sollte heute dem Trugschluss erliegen, die Krise werde sich beruhigen und die hastig zusammengezimmerten Stabilisierungskonstrukte reichten aus, um den Euro zum verdienten und notwendigen historischen Erfolg zu machen. Von einem der Gründerväter der Europäischen Union, Jean Monnet, stammt das Wort: „L’Europe se fera dans les crises“. Die gegenwärtige Krise ist die wohl größte, die die Union in ihrer Geschichte durchzustehen hatte. Jetzt hängt es von uns ab, ob wir sie als große Chance nutzen, die Euro-Union begründen und damit die Währungsunion vollenden.

 

 

Mitglieder der Glienicker Gruppe

 

Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

 

Christian Calliess, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)

 

Henrik Enderlein, Professor für Politische Ökonomie an der Hertie School of Governance in Berlin

 

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Professor an der Humboldt-Universität in Berlin

 

Clemens Fuest, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Professor an der Universität Mannheim

 

Franz C. Mayer, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Uni Bielefeld

 

Daniela Schwarzer, Leiterin der Forschungsgruppe Europäische Integration bei der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)

 

Maximilian Steinbeis, Betreiber der Diskursplattform »Verfassungsblog«

 

Constanze Stelzenmüller, Direktor, Transatlantic Trends, German Marshall Fund of the United States in Berlin

 

Jakob von Weizsäcker, Leiter der Grundsatzabteilung im Thüringer Wirtschaftsministerium

 

Guntram Wolff, Direktor des wirtschaftswissenschaftlichen Think Tanks Bruegel in Brüssel

 

 

 

Dokument in deutscher, französischer und englischer Sprache:

 

http://www.glienickergruppe.eu/